Zweiter von drei Hauptbelastungszeugen fällt aus
Von Bernd Kaufholz
Enrico H. und seine Anwältin.
Magdeburg. Im Mammut-Prozess um den Raub von rund 1, 3 Millionen Euro in Magdeburg müssen die Karten neu gemischt werden. Hintergrund ist ein Beschluss der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg. Am 26. Verhandlungstag entschieden die drei Berufs- und zwei Laienrichter, dass die polizeilichen Aussagen des Hauptbelastungszeugen, Enrico H ., der selbst mit auf der Anklagebank sitzt, " nicht verwertet werden " dürfen. Damit fällt der zweite von drei Trümpfen der Staatsanwaltschaft im sogenannten Millionenraubprozess aus. Bereits zuvor hatte eine wichtige Zeugin geschwiegen. Sie ist inzwischen mit Enrico H. verheiratet und machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
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Den sieben Männern, die im August 2006 nach 37 Verhandlungstagen in erster Instanz aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden waren, wird vorgeworfen, im Dezember 2004 die Magdeburger Geldtransportfirma GWS bewaffnet überfallen und beraubt zu haben. Der Vorsitzende Richter der 4. Großen Strafkammer, Gerhard Köneke, begründete das Verwertungsverbot der Zeugenaussage von Enrico H. mit Paragraf 236 a der Strafprozessordnung : " verbotene Vernehmungsmethoden ".
Am 1. März 2005 war Enrico H. in die Polizeidirektion Magdeburg vorgeladen worden. Er sollte als möglicher Zeuge im Millionenraub verhört werden. Ebenfalls eine Vorladung hatte ein Versicherungsagent bekommen, dessen Firma zwei Belohnungen ausgesetzt hatte : 25 000 Euro für die Ergreifung der Täter, zehn Prozent, jedoch höchstens 100 000 Euro, für die Wiederbeschaffung der Beute.
Köneke : " Enrico H. hatte sich bei seiner Vernehmung abweisend und sogar aggressiv gebärdet. Er war nicht bereit, etwas zu sagen. " Die Ermittler seien deshalb auf die Idee gekommen, dem Mittatverdächtigen Geld aus der Belohnung anzubieten. Weil sie davon ausgingen, dass H. " etwas wusste ". Der eigens dazu bestellte Versicherungsagent musste im Auftrag der Kriminalisten einen Koffer mit 30 000 Euro besorgen. Doch allein die Ankündigung des Ermittlungsführers, dass er mit einer ordentlichen Summe für seine Aussage belohnt werden würde, veranlasste H. noch nicht, zu reden. " Erst, als ihm das Geld auf den Schreibtisch hingeblättert wurde, war H. beruhigt und ließ sich über Tatverlauf und Mittäter umfassend ein ", sagte Köneke.
Die Aussage war der Polizei 5000 Euro wert. Als Enrico H. die Polizeidirektion verließ, hatte er das Geld in der Tasche. Doch die Verpflichtung, seine Aussage beim Prozess zu wiederholen, war das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben war. Er schwieg. Und die Hilfskonstruktion für die Kammer, sich auf die polizeiliche Aussage zu stützen, ist durch den eigenen Nichtverwertungsbeschluss nun ebenfalls geplatzt.
Als letzter möglicher " Anklage-Trumpf " bleibt die Aussage der Brüder A. Einer von ihnen will etwas von einem Täter gehört haben. Er sagte das seinem Bruder, der wiederum einem Mann von der Versicherung und dieser der Polizei. Ein Zeuge vom " Hörensagen " oder " stille Post " wie es ein Anwalt bezeichnete.
Von Bernd Kaufholz
Enrico H. und seine Anwältin.
Magdeburg. Im Mammut-Prozess um den Raub von rund 1, 3 Millionen Euro in Magdeburg müssen die Karten neu gemischt werden. Hintergrund ist ein Beschluss der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg. Am 26. Verhandlungstag entschieden die drei Berufs- und zwei Laienrichter, dass die polizeilichen Aussagen des Hauptbelastungszeugen, Enrico H ., der selbst mit auf der Anklagebank sitzt, " nicht verwertet werden " dürfen. Damit fällt der zweite von drei Trümpfen der Staatsanwaltschaft im sogenannten Millionenraubprozess aus. Bereits zuvor hatte eine wichtige Zeugin geschwiegen. Sie ist inzwischen mit Enrico H. verheiratet und machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
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Den sieben Männern, die im August 2006 nach 37 Verhandlungstagen in erster Instanz aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden waren, wird vorgeworfen, im Dezember 2004 die Magdeburger Geldtransportfirma GWS bewaffnet überfallen und beraubt zu haben. Der Vorsitzende Richter der 4. Großen Strafkammer, Gerhard Köneke, begründete das Verwertungsverbot der Zeugenaussage von Enrico H. mit Paragraf 236 a der Strafprozessordnung : " verbotene Vernehmungsmethoden ".
Am 1. März 2005 war Enrico H. in die Polizeidirektion Magdeburg vorgeladen worden. Er sollte als möglicher Zeuge im Millionenraub verhört werden. Ebenfalls eine Vorladung hatte ein Versicherungsagent bekommen, dessen Firma zwei Belohnungen ausgesetzt hatte : 25 000 Euro für die Ergreifung der Täter, zehn Prozent, jedoch höchstens 100 000 Euro, für die Wiederbeschaffung der Beute.
Köneke : " Enrico H. hatte sich bei seiner Vernehmung abweisend und sogar aggressiv gebärdet. Er war nicht bereit, etwas zu sagen. " Die Ermittler seien deshalb auf die Idee gekommen, dem Mittatverdächtigen Geld aus der Belohnung anzubieten. Weil sie davon ausgingen, dass H. " etwas wusste ". Der eigens dazu bestellte Versicherungsagent musste im Auftrag der Kriminalisten einen Koffer mit 30 000 Euro besorgen. Doch allein die Ankündigung des Ermittlungsführers, dass er mit einer ordentlichen Summe für seine Aussage belohnt werden würde, veranlasste H. noch nicht, zu reden. " Erst, als ihm das Geld auf den Schreibtisch hingeblättert wurde, war H. beruhigt und ließ sich über Tatverlauf und Mittäter umfassend ein ", sagte Köneke.
Die Aussage war der Polizei 5000 Euro wert. Als Enrico H. die Polizeidirektion verließ, hatte er das Geld in der Tasche. Doch die Verpflichtung, seine Aussage beim Prozess zu wiederholen, war das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben war. Er schwieg. Und die Hilfskonstruktion für die Kammer, sich auf die polizeiliche Aussage zu stützen, ist durch den eigenen Nichtverwertungsbeschluss nun ebenfalls geplatzt.
Als letzter möglicher " Anklage-Trumpf " bleibt die Aussage der Brüder A. Einer von ihnen will etwas von einem Täter gehört haben. Er sagte das seinem Bruder, der wiederum einem Mann von der Versicherung und dieser der Polizei. Ein Zeuge vom " Hörensagen " oder " stille Post " wie es ein Anwalt bezeichnete.
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