Samstag, 4. Juli 2009

Margarethensiedler schrieben Minister
Duisburg West, 21.06.2009, Freier o. ext. Mitarbeiter
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Beschwerde über „ungerechte Behandlung”
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Ein Brief an das Bundesumweltministerium Sigmar Gabriel bildete das Dauerthema beim 30-jährigen Jubiläum der Interesengemeinschaft der Margarethensiedler. „Wir haben uns beschwert über die ungerechte Behandlung und der Diskrepanz zwischen Umwelt- und Denkmalschutz”, erklärte der neue IGMS-Vorsitzende Bernd Pelny.
„Einerseits dürfen wir Siedler unsere Denkmal geschützten Häuser nur beschränkt energetisch modernisieren, andererseits soll das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Krupp-Badehaus ohne Probleme abgerissen werden können, um dort neue Wohnhäuser zu bauen.” (Wir berichteten)
Die verschärften Bestimmungen für Renovierungen von Denkmal-Siedlungen im Bereich der Energie, so der Versicherungsagent Pelny, beträfen das Untersagen von Dämmung der Innen- und Außenwände, Einrichtungen großer Photovoltaik-Anlagen zur Straßenseite der Hausdächer hin. Nur extrem kleine Flächen für Sonnenkollektoren seien erlaubt, aber das auch nur zur Hof- oder Gartenseite des Grundstücks.
Mittelfristig tiefer Griff
in den Geldbeutel
„Neue Dachbedeckungen unterliegen jetzt strengen Verordnungen. Früher war einfaches Dämmen möglich, ab sofort muss der Dachsparren mit einer Haut neu eingekleidet werden, um Energieverluste zu vermeiden.”
Zum Jubiläum der Siedlergemeinschaft sind das keine erfreulichen Botschaften. Mancher Hausbesitzer sieht sich mittelfristig zum tiefen Griff in den Geldbeutel gezwungen. Dennoch wurde auf der Klarastraße gefeiert: Malwettbewerb für Kinder und Reiten auf Ponys vom Tiergnadenhof, Sudokorätsel für Erwachsene. Allerdings fehlte beim Jubiläum eine Tafel mit Bildern aus dem bewegten Leben der IGMS und der Siedlung, die auf über 100 Jahre zurückblickt. Bernd Pelny: „Ich bin erst seit März Vorsitzender und hatte zu wenig Zeit, etwas vorzubereiten.” Die große Party mit Ehrungen soll im Herbst beim traditionellen Erntedankfest der Siedler stattfinden. (C.K.)

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Zweiter von drei Hauptbelastungszeugen fällt aus

Zweiter von drei Hauptbelastungszeugen fällt aus
Von Bernd Kaufholz

Enrico H. und seine Anwältin.
Magdeburg. Im Mammut-Prozess um den Raub von rund 1, 3 Millionen Euro in Magdeburg müssen die Karten neu gemischt werden. Hintergrund ist ein Beschluss der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg. Am 26. Verhandlungstag entschieden die drei Berufs- und zwei Laienrichter, dass die polizeilichen Aussagen des Hauptbelastungszeugen, Enrico H ., der selbst mit auf der Anklagebank sitzt, " nicht verwertet werden " dürfen. Damit fällt der zweite von drei Trümpfen der Staatsanwaltschaft im sogenannten Millionenraubprozess aus. Bereits zuvor hatte eine wichtige Zeugin geschwiegen. Sie ist inzwischen mit Enrico H. verheiratet und machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
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Den sieben Männern, die im August 2006 nach 37 Verhandlungstagen in erster Instanz aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden waren, wird vorgeworfen, im Dezember 2004 die Magdeburger Geldtransportfirma GWS bewaffnet überfallen und beraubt zu haben. Der Vorsitzende Richter der 4. Großen Strafkammer, Gerhard Köneke, begründete das Verwertungsverbot der Zeugenaussage von Enrico H. mit Paragraf 236 a der Strafprozessordnung : " verbotene Vernehmungsmethoden ".
Am 1. März 2005 war Enrico H. in die Polizeidirektion Magdeburg vorgeladen worden. Er sollte als möglicher Zeuge im Millionenraub verhört werden. Ebenfalls eine Vorladung hatte ein Versicherungsagent bekommen, dessen Firma zwei Belohnungen ausgesetzt hatte : 25 000 Euro für die Ergreifung der Täter, zehn Prozent, jedoch höchstens 100 000 Euro, für die Wiederbeschaffung der Beute.
Köneke : " Enrico H. hatte sich bei seiner Vernehmung abweisend und sogar aggressiv gebärdet. Er war nicht bereit, etwas zu sagen. " Die Ermittler seien deshalb auf die Idee gekommen, dem Mittatverdächtigen Geld aus der Belohnung anzubieten. Weil sie davon ausgingen, dass H. " etwas wusste ". Der eigens dazu bestellte Versicherungsagent musste im Auftrag der Kriminalisten einen Koffer mit 30 000 Euro besorgen. Doch allein die Ankündigung des Ermittlungsführers, dass er mit einer ordentlichen Summe für seine Aussage belohnt werden würde, veranlasste H. noch nicht, zu reden. " Erst, als ihm das Geld auf den Schreibtisch hingeblättert wurde, war H. beruhigt und ließ sich über Tatverlauf und Mittäter umfassend ein ", sagte Köneke.
Die Aussage war der Polizei 5000 Euro wert. Als Enrico H. die Polizeidirektion verließ, hatte er das Geld in der Tasche. Doch die Verpflichtung, seine Aussage beim Prozess zu wiederholen, war das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben war. Er schwieg. Und die Hilfskonstruktion für die Kammer, sich auf die polizeiliche Aussage zu stützen, ist durch den eigenen Nichtverwertungsbeschluss nun ebenfalls geplatzt.
Als letzter möglicher " Anklage-Trumpf " bleibt die Aussage der Brüder A. Einer von ihnen will etwas von einem Täter gehört haben. Er sagte das seinem Bruder, der wiederum einem Mann von der Versicherung und dieser der Polizei. Ein Zeuge vom " Hörensagen " oder " stille Post " wie es ein Anwalt bezeichnete.

Freitag, 3. Juli 2009

Mit Bildung gegen Konkurrenz bestehen

Mit Bildung gegen Konkurrenz bestehen

Angesichts der Wirtschaftskrise, deren Auswirkungen immer deutlicher zu spüren sind, gewinnt die Aus- und Weiterbildung im Beratungs- und Vermittlungssektor immer mehr an Bedeutung.

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Deshalb verstärken die verschiedensten Berufsgruppen ihre einschlägigen Anstrengungen – wobei sie teilweise von einem hohen Level ausgehen können.

Das geht zum Beispiel aus der Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Versicherungsmakler in Österreich hervor, die das Institut für Höhere Studien und wissenschaftliche Forschung Kärnten im Auftrag des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten erstellt hat.

82 Prozent der Befragten erklärten auf die Frage nach einer zusätzlichen Ausbildung, sie hätten entsprechende Angebote wahrgenommen. Fast 40 Prozent haben an facheinschlägigen Seminaren teilgenommen, 28 Prozent haben eine Ausbildung direkt beim Versicherer absolviert und rund 14 Prozent haben einen Universitätslehrgang abgeschlossen.

Beliebtes Kurzstudium

Vor allem das akademische Kurzstudium gewinnt an Beliebtheit. Mittlerweile gibt es an den Universitäten Linz und Graz sowie an der Wirtschaftsuniversität Wien die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem dreisemestrigen Lehrgang den Titel Akademische Versicherungskauffrau bzw. Akademischer Versicherungskaufmann und vor allem das zugehörige Wissen zu erwerben. Die Tendenz der Teilnehmerzahlen ist steigend (VersicherungsJournal 3.6.2009).

Absolventen der Finanzakademie 2009

Glückwünsche für die Absolventen von
Wolfgang P. Stabauer, Wolfgang Göltl und
Prof. Finsinger (v. l.). Foto: Niko Formanek

Mit akademischen Ehren können sich auch immer mehr Finanzdienstleister schmücken. Die Fachakademie für Finanzdienstleister (FAF) hat kürzlich mit dem Abschluss des Diplomlehrgangs 2008/2009 ihre elfte Generation an qualifizierten Finanzexperten mit erweiterten Kenntnissen in das Berufsleben entsenden können. 22 Absolventen erhielten die Diplome von Univ.-Prof. Dr. Jörg Finsinger, Universität Wien, und Ausbildungsleiter KommR Wolfgang P. Stabauer überreicht.

Wie begehrt das Angebot ist, zeigt die Tatsache, dass seit dem Start der Fachakademie für Finanzdienstleister im Jahr 1996 nicht weniger als 500 Teilnehmer die Ausbildung zum akademischen Finanzdienstleister erfolgreich absolviert haben. Die FAF zählt damit zu den effizientesten Bildungseinrichtungen.

Angebot für Finanzdienstleister wird erweitert

KommR Wolfgang K. Göltl, Präsident der FAF: „Professionelle Finanzberatung ist gefragter denn je. Wir wollen die Voraussetzungen dafür optimieren und werden das Programm des Lehrgangs in den nächsten Monaten mit spezifischen Fachseminaren erweitern.“

Auch die Versicherungsagenten verstärken ihre Anstrengungen für eine intensivierte Fortbildung. So betonte Helmut Emberger, Obmann der Agenten in Tirol, vor kurzem nachdrücklich: „Die aktuelle Finanzkrise bringt eine Vertrauenskrise. Besonders gut ausgebildete Versicherungsagenten werden es aber schaffen, auch in den nächsten Monaten das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen.“

Das Tiroler Landesgremium der Versicherungsagenten bietet, so wie Agentenorganisationen in anderen Bundesländern, Schulungen zu versicherungsrechtlichen Fragen, aber auch zu Managementfähigkeiten an. Emberger: „Gerade für Ein-Personen-Unternehmen, wie es Versicherungsagenten oftmals sind, ist umfangreiche und vor allem spezifische Aus- und Weiterbildung enorm wichtig, da leisten wir Hilfestellung.“

Agenten übernehmen Selbstverpflichtung

Der Salzburger Obmann der Agenten, KR Engelbert Löcker, erinnert daran, dass sich die Agenten eine Selbstverpflichtung zur ständigen Aus- und Weiterbildung auferlegt haben. Die Motive: einerseits um im Wettbewerb mit Konkurrenten bestehen zu können, anderseits um den Kundenansprüchen gerecht zu werden.

Löcker: „Zudem findet sich im § 137 der österreichischen Gewerbeordnung eine gesetzliche Verpflichtung zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter.“ So müssen alle direkt bei der Vermittlung von Versicherungen mitwirkenden Beschäftigten eines Agenten im Hinblick auf die vertriebenen Produkte intern eingeschult werden oder über vergleichbare Ausbildungen verfügen.

Mittwoch, 1. Juli 2009

Margarethensiedler schrieben Minister

Beschwerde über „ungerechte Behandlung”

Ein Brief an das Bundesumweltministerium Sigmar Gabriel bildete das Dauerthema beim 30-jährigen Jubiläum der Interesengemeinschaft der Margarethensiedler. „Wir haben uns beschwert über die ungerechte Behandlung und der Diskrepanz zwischen Umwelt- und Denkmalschutz”, erklärte der neue IGMS-Vorsitzende Bernd Pelny.

„Einerseits dürfen wir Siedler unsere Denkmal geschützten Häuser nur beschränkt energetisch modernisieren, andererseits soll das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Krupp-Badehaus ohne Probleme abgerissen werden können, um dort neue Wohnhäuser zu bauen.” (Wir berichteten)

Die verschärften Bestimmungen für Renovierungen von Denkmal-Siedlungen im Bereich der Energie, so der Versicherungsagent Pelny, beträfen das Untersagen von Dämmung der Innen- und Außenwände, Einrichtungen großer Photovoltaik-Anlagen zur Straßenseite der Hausdächer hin. Nur extrem kleine Flächen für Sonnenkollektoren seien erlaubt, aber das auch nur zur Hof- oder Gartenseite des Grundstücks.

Mittelfristig tiefer Griff

in den Geldbeutel

„Neue Dachbedeckungen unterliegen jetzt strengen Verordnungen. Früher war einfaches Dämmen möglich, ab sofort muss der Dachsparren mit einer Haut neu eingekleidet werden, um Energieverluste zu vermeiden.”

Zum Jubiläum der Siedlergemeinschaft sind das keine erfreulichen Botschaften. Mancher Hausbesitzer sieht sich mittelfristig zum tiefen Griff in den Geldbeutel gezwungen. Dennoch wurde auf der Klarastraße gefeiert: Malwettbewerb für Kinder und Reiten auf Ponys vom Tiergnadenhof, Sudokorätsel für Erwachsene. Allerdings fehlte beim Jubiläum eine Tafel mit Bildern aus dem bewegten Leben der IGMS und der Siedlung, die auf über 100 Jahre zurückblickt. Bernd Pelny: „Ich bin erst seit März Vorsitzender und hatte zu wenig Zeit, etwas vorzubereiten.” Die große Party mit Ehrungen soll im Herbst beim traditionellen Erntedankfest der Siedler stattfinden. (C.K.)

Rückzahlungen für Versicherte geplant

Etwa jede zehnte gesetzliche Krankenkasse will vom 1. Juli an ihren Versicherten einen kleinen Teil der Beiträge zurückerstatten. Erste Versicherungen machten bereits konkrete Angaben.
Karten der gesetzlichen Krankenkasse
dpa
Einige geseztliche Krankenkassen planen Beitragserstattungen
Trotz des Milliarden-Defizits im Gesundheitsfonds und einer Absenkung des Einheitsbeitrags von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent im Juli wollen 18 gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern demnächst Beiträge zurückzahlen.

50 bis 100 Euro im Jahr


FOCUS befragte dazu alle Kassen – nach mehreren Fusionen sind dies noch 178. Drei Versicherer nannten in der Umfrage für die Auszahlung bereits konkrete Summen von 50 bis 100 Euro pro Jahr. Die übrigen verhandeln oder beraten noch mit ihren Aufsichtsgremien. Rückzahlungen sind im Rahmen des neuen Gesundheitsfonds möglich, wenn Kassen erfolgreich gewirtschaftet oder eine günstige Versichertenstruktur haben.
Zusatzbeiträge wird nach FOCUS-Informationen zunächst keine gesetzliche Kasse von ihren Versicherten verlangen. Einzig bei einer Kölner Betriebskrankenkasse wäre dies noch möglich. Sie entscheidet am 1. Juli über ihre Finanzen.